Geschenke umtauschen ist eine Kunst für sich. Beinahe genauso groß wie in der Vorweihnachtszeit ist der Ansturm auf Geschäfte kurz nach Heiligabend – wenn es darum geht, das ein oder andere Geschenk im Laden um die Ecke gegen Warengutscheine oder Ähnliches umzutauschen. Dabei muss das Geschenk unter dem Weihnachtsbaum nicht einmal unbedingt unpassend gewesen sein. Vielleicht hatte der Weihnachtsmann auch einfach nur die falsche Kleidergröße auf dem Wunschzettel zu stehen. Seit Montag ist die Geschenke-Umtausch-Saison offiziell wieder eröffnet. Wir verraten, welche Rechte die unzufriedenen Beschenkten im Laden haben – und welche Tipps und Tricks sich in der Vergangenheit durchaus bewährt haben.
Zu allererst gilt die Devise: Keinen unnötigen Stress auflasten! Erfahrungsgemäß hat das Personal in den Geschäften und Einkaufspassagen nach Weihnachten alle Hände voll zu tun. So sollte jeder, der Geschenke umtauschen möchte, immer etwas Zeit mitbringen. Mit Freundlichkeit und einen Schuss Geduld kommt man wesentlich schneller zu seinem Ziel – und der Verkäufer wird es einem an anderer Stelle mit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit danken.
Geschenke umtauschen – Recht des Kunden oder Kulanz des Verkäufers?
Denn das Umtauschen von Geschenken – egal wie groß oder klein – zählt keinesfalls zu den Rechten des Kunden. Generell gilt es, an die Kulanz des jeweiligen Geschäfts zu appellieren. Allerdings nehmen Läden oder große Einkaufsketten in der Regel die Ware zurück – und geben dafür zumindest Gutscheine heraus, mit denen Kunden an selber Stelle auf große Shopping-Tour gehen können.
Dazu sollte der Kunde in der Lage sein nachzuweisen, dass das Geschenk, welches er umtauschen möchte, tatsächlich im Geschäft, in dem er steht, gekauft wurde. Dazu sollte man sich auch vorher kurz mit dem “Weihnachtsengel” auszutauschen, der bei seiner Geschenkewahl wömöglich mitten ins “Fettnäpfchen” getreten ist. Ein Kassenbon ist im Übrigen nicht immer von Nöten. Im Prinzip reicht es auch, wenn ein Anderer bezeugen kann, dass die Ware im entsprechenden Geschäft erworben wurde.
Foto (oben): pixelio.de / Ruth Rudolph
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